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Amazon hat im Streit um die Einführung von Werbung bei Prime Video einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen mit Urteil vom 17. Juli 2026 abgewiesen. Fast 330.000 Prime-Kunden hatten sich der Klage angeschlossen.
Nach Auffassung des Gerichts hat Amazon in seinen Vertragsbedingungen keine dauerhaft werbefreie Nutzung von Prime Video zugesichert. Zudem konnte nicht ausreichend belegt werden, dass der Streamingdienst ausdrücklich als werbefrei vermarktet wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe daher nicht – auch nicht für Kunden, die monatlich 2,99 Euro für die werbefreie Option zahlen.
Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet
Endgültig ist die Sache damit allerdings nicht erledigt. Die Verbraucherzentrale Sachsen will gegen das Urteil vorgehen und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erreichen. Die Revision ist vom Gericht ausdrücklich zugelassen worden.
Parallel läuft außerdem ein separates Verfahren zur Frage, ob Amazon die Werbung überhaupt ohne ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden einführen durfte. Das Landgericht München I hatte dies Ende 2025 zunächst für unzulässig erklärt. Auch dieses Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Für Prime-Kunden bleibt die juristische Werbeunterbrechung damit deutlich länger als jeder Spot vor dem eigentlichen Film.
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