Algorithmen auf Kosten der Kreativen
Wie die Anthropic-Einigung den Kampf um Urheberrechte verschärft
Die Zeiten, in denen KI ein komplettes Neuland war, scheinen sich vor allem juristisch langsam zu ändern. Die Rechtslage lässt sich nach und nach besser einordnen und immer mehr Urheber:innen haben somit bessere Grundlagen, um gegen die großen KI-Anbieter vorzugehen. Dies durfte jetzt Anthropic mit einer Rekordeinigungssumme als Erstes erfahren.
Exkurs: Large Language Models
Vor kurzem haben wir bereits eine Übersicht über die wichtigsten KI-Systeme gegeben. Da KI ein sehr umfassender Begriff ist, möchten wir dies für den aktuellen Artikel besser einordnen. Wenn mittlerweile von „KI“ gesprochen wird, handelt es sich größtenteils um Large Language Models (LLMs). Doch was liegt diesen Sprachmodellen eigentlich zugrunde?
Im Kern sind LLMs darauf spezialisiert, aus statistischer Sicht vorherzusagen, welches Wort als Nächstes am passenden ist. Somit sind sie – äußerst vereinfacht gesagt – sehr smarte Wort- oder Zahlenverketter.
Dies passiert allerdings nicht einfach so, denn diese Modelle müssen zunächst über einen gewissen Zeitraum trainiert werden. Mit was trainiert man Maschinen, die Wörter aneinanderreihen sollen am einfachsten? Mit sehr vielen Texten. Nun war es lange ein offenes Geheimnis, dass viele der großen Modellanbieter ihre Modelle vermutlich mit zahlreichen urheberrechtsgeschützten Werken gefüttert haben, um den Modellen qualitativ hochwertige Texte „beizubringen“. Hierfür konnte bislang keiner der großen Anbieter belangt werden. Dies ist jetzt erstmals passiert und könnte die Tür für viele zukünftige Kläger weit aufmachen.

Anthropic wird als Erstes belangt
Als Erstes erwischt hat es Anthropic. Diese könnten in vielerlei Hinsicht als der „ethischste“ der großen KI-Anbieter gesehen werden. Das Unternehmen hat beispielsweise zwischenzeitlich eine Zusammenarbeit mit der eigenen US-Regierung verweigert, weil diese uneingeschränkten Zugriff auf ihre KI-Modelle für militärische Zwecke haben wollte. Auch entschied sich das Unternehmens das Model Claude Mythos nicht für die komplette Öffentlichkeit zugänglich zu machen, da es „zu machtvoll“ wäre und in kürzester Zeit Sicherheitslücken von großen Firmen aufgedeckt hat.
Aber auch dieser Anbieter scheint in seinem Training der Künstlichen Intelligenz nicht ganz sauber gearbeitet zu haben. Anfang dieser Woche wurde nämlich bekannt, dass sich Anthropic auf eine Vergleichssumme von 1,5 Milliarden Dollar geeinigt hat. Somit wird Autor:innen und Verlagen die sich der Sammelklage angeschlossen haben, 3.000 Dollar für jedes der schätzungsweise 500.000 Werke gezahlt, deren Urheberrecht verletzt wurde. Dies stellt das erste Zugeständnis von einem großen KI-Anbieter da und könnte wie bereits angesprochen eine nicht unbeachtliche Weiche für die Zukunft stellen.
Musik bleibt auch nicht unbetroffen
Doch nicht nur im Text-Bereich hat KI Einzug gefunden. Auch im Bereich der Musik gibt es mehr und mehr Anbieter, hier vermutlich Suno als bekanntester Name, die Nutzer:innen die Möglichkeit bieten, Musik mit Hilfe von KI zu gestalten. Doch auch diese Modelle müssen trainiert werden und so behauptet Sony Music Entertainment in einer neuen Klage gegen Udio, ein weiterer KI-Anbieter im Musikbereich, dass diese nach einer Entdeckung zufolge rund 30.000 Songs von Künstler:innen wie „Beyoncé, Harry Styles und Elvis“ für das Training ihres Modells verwendet haben. Doch Sony geht es nicht mehr nur darum, dass diese Anbieter die Musik nutzen um ihre Modelle anzulernen. Denn spätestens seit Dienste wie Spotify mittlerweile auch KI-generierte Musik erlauben, entstehen somit konkurrenzfähige Produkte die strukturell, wie klanglich fast identisch sind, ohne dass die Urheber:innen von den möglichen Einnahmen der Konkurrenzprodukte auch nur einen Cent sehen.
Mögliche Zukunftsszenarien
Die aktuellen Entwicklungen betrachtend, könnte man hier bereits über mehrere zukünftige Szenarien nachdenken.
Unterscheidung zwischen „sauberen“ KI-Modellen
In Zukunft könnte es ein Merkmal für KI-Anbieter werden, ihre Modelle als „saubere“ KI-Modelle zu vermarkten, welche ausschließlich gemäß dem aktuell bestehenden Recht, nur mit lizenzfreien Daten angelernt wurden. Dies könnte allerdings potenziell die Qualität der KI-Modelle beeinflussen im Vergleich zu den Modellen, welche weiterhin mit urheberrechtlich geschütztem Material arbeiten, was zur nächsten These führt:
KI-Anbieter schließen zukünftig Lizenzvereinbarungen ab
Um spätere Klagekosten zu umgehen, könnten Lizenzabkommen zur Regel werden, in denen Verlage und Musikstudios gegen eine Gebühr den KI-Anbietern erlauben, gewisse Werke für das Modelltraining zu nutzen. Dies könnte allerdings langfristig zu Problemen für kleinere KI-Startups führen, welche sich unter Umständen solche Lizenzkosten nicht leisten können. Somit könnte ähnlich dem aktuellen Video-Streamingmarkt langfristig ein Problem entstehen, dass die kleinen Firmen von den großen Anbietern aufgekauft werden, so dass nur noch wenige Alternativen übrig bleiben.
Als Fazit lässt sich sagen, dass egal wie die Zukunft aussieht, der Vergleich von Anthropic mit Sicherheit einiges in Bewegung bringen wird. Die Zeit des kostenlosen Trainings auf Kosten der Urheber:innen wird es so vermutlich nicht mehr geben, denn die Kreativen werden durch das Gesetz stärker gestützt, um ihren Anteil des Geldes, welches auf jeden Fall bei den großen KI-Anbietern vorhanden sein sollte, endlich einfordern zu können. Ob dies zu einem fairen Ausgleich führt oder der oben angesprochenen Monopolisierung, bleibt abzuwarten.
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