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Disney+ bringt 4K UHD doch nur teilweise zurück – HDR bleibt in Deutschland abgeschaltet

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Bereits gestern hatten wir darüber berichtet, dass Disney+ 4K UHD nach dem Gerichtsurteil schrittweise wieder in Deutschland bereitstellt. Die nun verschickte Mitteilung an Premium-Kunden und liefert weitere Details: Disney nennt erstmals einige der unterstützten Geräte, bestätigt das weiterhin fehlende HDR und informiert über Kündigungs- sowie Erstattungsmöglichkeiten. Nachdem der Streamingdienst Ende Juli die Wiedergabe in 4K UHD und HDR eingeschränkt hatte, steht 4K UHD auf ersten Geräten wieder zur Verfügung. HDR bleibt dagegen vorerst komplett deaktiviert.

Disney setzt für die Übertragung von 4K-Inhalten mittlerweile auf eine alternative technische Lösung. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil in einem Patentstreit über die bisher verwendete Videotechnik.

4K UHD funktioniert wieder – aber nicht überall

Laut Disney+ können Premium-Abonnenten Filme und Serien wieder auf verschiedenen Geräten in 4K UHD streamen. Unterstützt werden derzeit unter anderem:

  • Android-TV-Geräte ausgewählter Hersteller wie Google, Philips und Sony
  • Amazon Fire TV
  • LG-Fernseher ab dem Modelljahr 2020
  • Sky Glass
  • Sky Stream

Die Liste ist allerdings nicht vollständig. Disney weist ausdrücklich darauf hin, dass einige Geräte, die bisher 4K UHD unterstützt haben, nach der Umstellung möglicherweise nur noch Full HD wiedergeben. Welche Modelle genau betroffen sind, nennt Disney nicht. Die Unterstützung soll künftig auf weitere Geräte ausgeweitet werden.

HDR bleibt weiterhin abgeschaltet

Schlechter sieht es bei HDR, HDR10 und Dolby Vision aus. HDR ist laut der aktuellen Kundeninformation in Deutschland derzeit nicht verfügbar. Damit können Inhalte zwar auf unterstützten Geräten wieder mit einer Auflösung von 3840 × 2160 Pixeln laufen, jedoch nur mit dem geringeren Kontrast- und Farbumfang von SDR. Disney erklärt, an einer Wiederherstellung der HDR-Funktion zu arbeiten. Einen konkreten Termin nennt das Unternehmen nicht.

Patentstreit zwingt Disney zur technischen Umstellung

Auslöser der Einschränkungen ist ein Patentstreit zwischen Disney und dem US-Unternehmen InterDigital. Das Einheitliche Patentgericht hatte festgestellt, dass die von Disney+ verwendete Technik gegen ein europäisches Patent verstoße.

Die lokale Kammer Mannheim verhängte daraufhin eine Unterlassungsverfügung, die mehrere europäische Länder betrifft. Im Mittelpunkt steht Technik zur effizienten Übertragung beziehungsweise Komprimierung hochauflösender Videoinhalte. Disney hat deshalb eine alternative Lösung für die Bereitstellung von 4K UHD eingeführt. Offenbar funktioniert diese bisher jedoch nur auf einem Teil der zuvor kompatiblen Geräte.

Kunden können kündigen oder Geld zurückfordern

Da 4K UHD und HDR zu den beworbenen Eigenschaften des teureren Premium-Tarifs gehören, räumt Disney den betroffenen Kunden mehrere Möglichkeiten ein.

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung können Premium-Abonnenten:

  • das Abonnement ohne finanzielle Nachteile kündigen,
  • eine anteilige Erstattung für den vorausbezahlten Zeitraum verlangen,
  • oder eine anteilige Erstattung für den aktuellen Abrechnungszeitraum beantragen.

Eine Begründung, wie stark man persönlich durch die Einschränkungen betroffen ist, verlangt Disney laut der verschickten Mitteilung nicht. Auch die Verbraucherzentrale sieht die fehlenden Premium-Funktionen grundsätzlich als möglichen Mangel der gebuchten Leistung. Kunden könnten deshalb Anspruch auf eine Minderung oder anteilige Erstattung haben.

Wer das Premium-Abonnement unverändert weiterlaufen lassen möchte, muss nichts unternehmen.

Andere Premium-Funktionen bleiben bestehen

Unverändert bleiben laut Disney unter anderem:

  • Streaming ohne Werbeunterbrechungen
  • Downloads auf bis zu zehn Geräten
  • gleichzeitiges Streaming auf bis zu vier Geräten
  • Zugriff auf Inhalte von Disney, Pixar, Marvel, Star Wars, Hulu und weiteren Marken

Trotzdem fehlt mit HDR weiterhin ein wichtiges Argument für das teurere Premium-Abonnement. Besonders auf modernen OLED- und Mini-LED-Fernsehern ist der Unterschied zwischen HDR und SDR deutlich sichtbar.

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Torsten Schmitt (Pixelaffe)

Geboren 1976 im schönen Schwetzingen und nicht weggekommen. Ich habe somit den Aufstieg des Internet miterlebt und beruflich auch vorangetrieben. Hier schreibe ich über all die Technologien die mir auf meiner Reise durch das "Neuland" auffallen. Wenn ihr mir was für einen Kaffee oder neue Gadgets zukommen lassen wollt, könnt ihr das gerne über www.paypal.me/pixelaffe tun

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