
Neue E-Auto-Kaufprämie: Antragsportal startet später als geplant
Was können wir überhaupt?
Das zuständige Ministerium hat bestätigt, dass das Antragsportal nicht wie zunächst kommuniziert direkt zum 1. Mai 2026 freigeschaltet wird, sondern erst im Laufe des Monats online gehen soll. Für Käufer ist das zwar ärgerlich, an der grundsätzlichen Förderfähigkeit ändert sich aber nichts. Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, sollen weiterhin rückwirkend berücksichtigt werden.
Förderung bleibt trotz Verzögerung rückwirkend möglich
Die verschobene Freischaltung des Portals bedeutet nicht, dass bereits erfolgte Käufe oder Leasingverträge automatisch aus dem Raster fallen. Entscheidend bleibt das Datum der Neuzulassung. Wer seit Anfang 2026 ein förderfähiges Fahrzeug neu zugelassen hat, soll den Antrag auch dann noch stellen können, wenn das Portal erst später im Mai startet.
Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind weiter vorgesehen
An den Förderhöhen selbst ändert sich nach aktuellem Stand nichts. Private Käufer können für reine Elektroautos weiterhin mit mindestens 3.000 Euro Zuschuss rechnen, unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 6.000 Euro möglich. Die genaue Höhe hängt vom Haushaltseinkommen und der Zahl der Kinder ab. Auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender bleiben grundsätzlich förderfähig, wenn sie die jeweiligen Vorgaben erfüllen.
Dass das Portal noch nicht fertig ist, dürfte bei Käufern und Händlern trotzdem für Unruhe sorgen. Gerade nach dem Neustart der Förderung hatten viele auf einen möglichst klaren und schnellen Ablauf gehofft. Wenn der digitale Antragsweg nun später bereitsteht, fehlt vorerst ein wichtiger Baustein für Planungssicherheit.
Das sollten Käufer jetzt beachten
Wer 2026 ein förderfähiges Elektroauto gekauft oder geleast hat, sollte vor allem die eigenen Unterlagen sauber bereithalten. Dazu gehören Kaufvertrag oder Leasingvertrag, Zulassungsnachweis und die Daten zum antragstellenden Haushalt. Weil die Förderung rückwirkend greifen soll, bleibt der Fahrzeugkauf auch ohne sofort verfügbares Portal grundsätzlich möglich. Wichtig ist aber, die konkreten Vorgaben des Programms genau einzuhalten. Dazu zählt unter anderem auch die vorgesehene Mindesthaltedauer von drei Jahren.
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