Der Einsatz von Polizeidrohnen ist in der heutigen Zeit schon fast zu einem Standard-Verfahren geworden, wenn es z.B. darum geht eine Person zu suchen oder sich einen Überblick über verschiedene Situationen zu verschaffen. Immer mehr Polizeidienststellen und Staffeln schaffen Polizeidrohnen für genau diesen Zweck an und die Polizisten müssen für so einen Zweck geschult werden.
Die Schulungen finden meist unter der Aufsicht eines geschulten Lehrers statt, da sich die Drohnen auch auserhalb der Sichtweite oder über der vom Gesetz vorgeschriebenen Maximalhöhe von 100m befindet. Ebenfalls nehme ich an, dass die von der Polizei eingesetzte Drohne mehr als das Höchstgewicht von 25kg hat, von daher sind solche Schulungen noch einmal besonders wichtig um den Schutz der unbeteiligten zu gewähren.
Bei genau si einer Schulung ist es nun laut dem SWR fast zu einer Kollision mit einem Kampfjet gekommen der sich im Tiefflug befand. Das ganze soll sich bei Enkenbach-Alsenborn (RLP) mitte Mai stattgefunden haben.
Wie konnte das passieren? – Es ist nicht ganz klar.
Ein Tornado-Kampfflugzeug des Luftwaffengeschwaders 33 soll im Bereich Enkenbach-Alsenborn im Tiefflug unterwegs gewesen sein, der Tiefflug war laut Luftwaffe für eine Mindestflughöhe von 150 Meter angemeldet. Laut Augenzeugen soll dieser UNTER der Drohne hindurchgeflogen sein (denkt daran, die 100m Maximalhöhe sind hier nicht relevant), im Protokoll heisst es dagegen „seitlich in einem Abstand von dreihundert Metern“. Was sich genau Zugetragen hat, lässt sich dann wohl nur durch die Logs des Kampfjets und der Polizeidrohne genau sagen.
Sicher ist allerdings, dass eine solche Kollision im schlimmsten Fall zu einem Absturz des Tornados geführt hätte, da eine Drohne (besonders die Akku) sich ganz anders verhalten, als z.B. ein Vogel der bei einem Vogelschlag in ein Triebwerk geraten könnte – Fleisch und Knochen sind nunmal nicht so stabil wie die verwendeten Metalle.
Man hat aus dem Vorfall gelernt?
Gott sei Dank ging hier noch einmal alles gut und man hat aus dem Vorfall gelernt, so dürfen Polizeidrohnen ab sofort nicht mehr höher als 120m fliegen um eben nicht noch einmal in dieses Szenario zu geraten.
Lustig ist allerdings auch folgende Aussage vom SWR:
Im Luftraum über Enkenbach-Alsenborn waren die Regeln allerdings klar: Für Drohne und Kampfjet galten Sichtflugregeln, „see and avoid“ heißt das Prinzip, wonach der Pilot Gefahren erkennen und ihnen ausweichen muss. Wegen der geringen Höhe von weniger als 300 Metern war die Deutsche Flugsicherung nicht zuständig, heißt es dort. Deswegen hätte es auch nichts geholfen, wenn die Polizei den Flug ihrer Drohne bei der Flugsicherung angemeldet hätte – wie es laut internen Polizeiunterlagen vor der Übung geschehen sei. Doch ein solcher Hinweis ist der Deutschen Flugsicherung nicht bekannt, sagte eine Sprecherin.
Bei der Bundeswehr hat es dagegen offenbar einen Hinweis auf den Drohnenflug gegeben. Die Polizei Rheinland-Pfalz habe am 10. Mai angerufen und sich nach den Flugregeln erkundigt, so ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr im Gespräch mit dem SWR. Der Anruf sei allerdings auf dem Bürgertelefon der Luftwaffe eingegangen.
Hä? Jedem kleinen Piloten wird im Falle eines Verstoßes die Seele aus dem Körper geklagt und hier hat sich (die Polizei) für mich richtig verhalten und den Flug gemeldet (ich würde in so einem Fall beim nächstgelegenen Tower anrufen), und die haben sinngemäß gesagt „nicht unser Bier“..lol…ein „passt aber mal lieber auf, hier steht, dass die Tornados heute wieder Tief reinkommen“…aber wahrscheinlich hatte irgendjemand in dieser ganzen Informationskette gerade wieder schlechten Handyempfang und so konnte die Information nicht weitergegeben werden.
Naja, wie auch immer. Zum Glück ist nicht wirklich was passiert…Aber das Video wie der Tornado unter der Polizeidrohne durchfliegt würde ich wirklich gerne sehen 😛
Titelbild: Pixabay