Recht

Knöllchen am Himmel – Welche Strafen drohen Wildfliegern?

Drohnen werden immer günstiger und so werden sie für den durchschnittlichen Mitbürger auch immer erschwinglicher. Die Faszination ist ungebrochen und Experten Sprechen bereits von einer Umsatzsteigerung von ca. 10% für das Jahr 2016. Neue Techniken die im Massenmarkt ankommen und nicht gesondert reguliert sind führen schnell zu einer Art Wildwest-Stimmung und diese spielt sich aktuell in Luftraum über unseren Köpfen ab.  Auflagen gibt es, sind aber den wenigsten Drohnenbesitzern bekannt oder sogar ganz egal.

Selbst die Behörden sind meist der rechtlichen Grundlage überfordert oder gar hilflos, wenn es darum geht etwaige Verstöße zu ahnden.

„Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir Handlungsbedarf gesehen“, Silvana Reimannniedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Doch das Land Niedersachsen geht den Ordnungswidrigkeiten immer häufiger nach und verschickt Knöllchen, diese können (je nach schwere des Vergehens mehrere Hundert Euro kosten.

Für die Luftaufsicht, sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Aus diesem Grund sind die zuständigen Behörden gezwungen zu improvisieren. Da es aktuell keine Meldepflicht oder eine Kennzeichnungspflicht für die Copter gibt sind die Sachbearbeiter meist auf sich selbst gestellt. Erschwerend kommt hinzu, dass selbst in den meisten Ämter das Know-How nicht unbedingt bekannt ist.

Google-Maps und die Piloten selbst helfen bei den Ermittlungen

Die Beamten nutzen die Hinweise die Ihnen die Piloten selbst geben, bzw. Aufnahmen aus Googl-Maps um den Copterpiloten zu finden, bzw. die tatsächliche Höhe oder den Flugort festzustellen. Gerne protzen die Täter auch mit den Daten ihrer „Meisterleistung“ oder lassen sogar die EXIF-Daten in ihrem Material, was die Arbeit wesentlich erleichtert. Hierzu werden die Sozialen Netzwerke bzw. Foren oder einschlägige Internetforen systematisch durchsucht. Aktuell noch manuell, zukünftig soll hier aber ebenfalls auf eine speziell dafür entwickelte Software zurückgegriffen werden.

In den wenigsten Fällen liegt eine Genehmigung vor

Auch die Anzahl der Anzeigen und Beschwerden hat extrem zugenommen. Aktuell liegt die Anzahl wohl bei 5 Anzeigen pro Woche, im Vorjahr war es noch eine im Monat und eine Ende ist noch nicht in Sicht. Einerseits sind es Beschwerden von Bürgern die sich gestört fühlen, in den wenigsten dieser Fälle liegen die entsprechenden Genehmigungen vor, doch auch diese Beschwerden zu bearbeiten benötigt Zeit und ist mit entsprechendem Aufwand verbunden.

Nicht nur im Einzugsbereich von Flughäfen kommt es immer mehr zu Drohnensichtungen. Schon alleine aus diesem Grund muss der Einsatz von Multicoptern entsprechend geregelt werden um Katastrophen zu vermeiden. In der zentrale Meldestelle für Störfälle im gewerblichen Luftverkehr steigt die Anzahl der Meldungen ebenfalls kontinuierlich an.

Bis Ende 2015 lagen insgesamt sieben Störungsmeldungen im Zusammenhang mit Drohnen vor

Die steigende Anzahl an Drohne ruft auch zunehmend immer mehr Bürger und erboste Nachbarn auf auf den Plan. Auch einige Grundstückseigentümer sollen bereits vereinzelt Anzeige erstattet haben da vor dem Drohnenaufstieg nicht wie vorgeschrieben um Erlaubnis gefragt wurden. Das Hauptaugenmerk der Behörden liegt allerdings bei den gewerblichen Flügen, die i.d.R. auf eine Höhe von 100m über Grund begrenzt sind.

Für Flugmodelle im Hobbybereich gibt es aktuell wenig RegelnJedoch doch drohen auch hier ein Fallstricke, denn eine Drohne gilt nur so lange als „Flugmodell“ wie keine Bilder oder Videos auf Youtube oder Facebook veröffentlicht werden, egal ob man damit eine Gewinnabsicht hat oder nicht. Bei den meisten Verstöße handelt es sich um Überflüge von Industrieanlagen, Kirchen oder Autobahnen, aber auch mal um Flüge in extremer Höhe außerhalb des vorgeschriebenen Sichtkontakts.Erfahrungsgemäß zahlen die ermittelten Piloten nach dem Ausfüllen eines Anhörungsbogens kommentarlos. Zumal viele moderne Drohnen auch über eine Art elektronisches Logbuch verfügen, über das sich die Flughöhe verfolgen lässt. Die Höhe der Geldstrafen liegt bisher bei 300 bis 450 Euro – der Gebührenrahmen für die Ordnungswidrigkeiten reicht aber bis zu 50.000 Euro.

Wer mehr über die Regelungen erfahren möchte, sollte sich einmal meine FAQ anschauen.

Torsten Schmitt (Pixelaffe)

Geboren 1976 im schönen Schwetzingen und nicht weggekommen. Ich habe somit den Aufstieg des Internet miterlebt und beruflich auch vorangetrieben. Hier schreibe ich über all die Technologien die mir auf meiner Reise durch das "Neuland" auffallen. Wenn ihr mir was für einen Kaffee oder neue Gadgets zukommen lassen wollt, könnt ihr das gerne über www.paypal.me/pixelaffe tun

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