| 0 | 0 |
30 Tage überlegen, ausprobieren und dann doch zurückschicken? Bei Amazon wird das für weitere Produktgruppen Geschichte. Der Händler schränkt seine freiwillige 30-Tage-Rückgabegarantie in Deutschland erneut ein. Ab 1. September 2026 sollen für 16 weitere Kategorien grundsätzlich nur noch die gesetzlichen Widerrufsfristen gelten.
Ganz so brutal, wie „nur noch 14 Tage Rückgabe“ zunächst klingt, ist die Regel allerdings nicht. Kunden müssen den Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erklären. Anschließend bleiben grundsätzlich weitere 14 Tage, um das Produkt tatsächlich zurückzuschicken. Gestrichen wird also vor allem die zusätzliche Bedenkzeit, die Amazon bislang freiwillig eingeräumt hat.
Betroffen sind künftig Babyprodukte, Beauty, Drogerie & Körperpflege, Garten, Garten & Freizeit, Haus & Garten, Haustierbedarf, Koffer, Rucksäcke & Taschen, Lebensmittel & Getränke, Luxury Beauty, Möbel, Mobile Electronics, Musikinstrumente & DJ-Equipment, Reifen, Wein sowie Zubehör für Gewerbe, Industrie & Wissenschaft. Einige der Kategorien überschneiden sich allerdings.
Ganz sofort greift die neue Regelung zudem nicht. Für Artikel, die bis einschließlich 1. Oktober 2026 geliefert werden, soll weiterhin die bisherige freiwillige 30-Tage-Rückgabegarantie gelten. Amazon baut damit eine Übergangsphase ein, bevor die kürzere Frist vollständig greift.
Wichtig ist außerdem: Es gibt künftig noch weniger eine pauschale „Amazon-Rückgabefrist“. Auf der jeweiligen Produktseite soll angezeigt werden, ob für einen Artikel 14 oder weiterhin 30 Tage gelten. Marketplace-Händler, die ihre Waren selbst verschicken, können ihren Kunden außerdem freiwillig eine längere Rückgabefrist anbieten. Amazon dreht dabei nicht zum ersten Mal an der Retourenschraube. Bereits 2024 und 2025 hatte das Unternehmen die freiwillige 30-Tage-Regel für verschiedene Kategorien zurückgenommen. 2025 traf es beispielsweise Bücher, Software, Spielzeug, Baumarkt, Küche und mehrere Elektronikbereiche.
Für Kunden bedeutet das unterm Strich: Bei Amazon künftig besser genauer hinschauen und eine Bestellung nicht erst drei Wochen ungeöffnet in der Ecke versauern lassen. Entscheidend ist die konkret beim Produkt beziehungsweise in der Bestellung angegebene Rückgabefrist.
