Der Kenntnisnachweis nach Paragraph 21d oder 21e der LuftVO – kleiner aber wichtiger Unterschied
Es ist gar nicht zu einfach den Unterschied zu erkennen, wenn man zunächst nur mit seinem Copter fliegen möchte
Der Kenntnisnachweis durch eine vom LBA anerkannte Stelle (LuftVO Paragraph 21d)
Möchten man eine Drohne mit einem Abfluggewicht von mehr als 2kg ab dem 01. Oktober 2017 fliegen, dann benötigen man zwingend den Kenntnisnachweis einer durch das LBA anerkannte Stelle (AST). Aber auch für Flüge mit Fluggeräten unter zwei Kilogramm ist der Nachweis nach Paragraph 21d Voraussetzung, sobald man Ausnahmegenehmigungen für Verbote nach Paragraph21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) beantragt oder beispielsweise in einem Gebiet fliegen, in dem die Behörden per Allgemeinverfügung der lokalen Behörde einen Kenntnisnachweis unabhängig vom Gewicht des Fluggerätes verlangen.
Um die Prüfung für den Kenntnisnachweis absolvieren zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Zusätzlich wird bei Minderjährigkeit eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt. Der Nachweis hat dann eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Eine Online-Prüfung für den Nachweis nach Paragraph 21d ist aktuell noch nicht möglich!
Momentan sind nur solche Stellen anerkannt, die eine „Präsenzprüfung“ anbieten – also mittels eines physischen Prüfungsraumes. Obwohl in der neuen Drohnenverordnung steht, dass eine Onlineprüfung grundsätzlich möglich ist, ist diese aktuell noch in Klärung.
Die Bescheinigung durch einen Luftsportverband (LuftVO Paragraph 21e)
Grundsätzlich gilt, dass für den Betrieb auf Modellfluggeländen kein Kenntnisnachweis erforderlich ist. Piloten von Flugmodellen mit einem Startgewicht von mehr als zwei Kilogramm, die nach dem 01. Oktober 2017 auch außerhalb von Modellsportplätzen Ihrem Hobby nachgehen möchten und keine gültige Lizenz für Luftfahrzeugführer besitzen, benötigen einen Kenntnisnachweis gemäß LuftVO Paragraph 21e. Nachweispflichtig sind auch Piloten, die außerhalb des Geländes höher als 100 Meter fliegen wollen – unabhängig vom Gewicht des Flugmodells.
Ein Erwerb des Kenntnisnachweises nach Paragraph 21e (Luftsportverband) setzt das ausschließliche nicht gewerbliche Fliegen voraus und kann ab einem Alter von 14 Jahren durch einen Modellsportverband erworben werden. Sobald das Fluggerät auch nur in Einzelfällen zu gewerblichen Zwecken geflogen wird, ist die nach Paragraph 21e ausgestellte Bescheinigung nicht ausreichend. Um dann gesetzeskonform zu fliegen, wird ein Kenntnisnachweis nach Paragraph 21d LuftVO durch eine vom LBA anerkannte Stelle (AST) benötigt.
Verstanden? ?
Online-Variante von Luftsportverbänden
Aktuell bieten Deutsche Aero Club (DAeC) als auch der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) die benötigte Bescheinigung über ein Online-Portal an. Im Vergleich zur Prüfung des Kenntnisnachweises einer anerkannten Stelle besteht dieser aber nicht aus den geforderten 50 Fragen der Bereiche Flugbetrieb und Steuerung, Meteorologie und Luftrecht. Eine Prüfung der Identität oder zur Vermeidung von Betrugsversuchen wird hier auch nicht in dem Umfang durchgeführt, wie Sie für den Nachweis nach Paragraph 21d gefordert wird.
Ihr seht selbst beim Kenntnisnachweis ist man noch nicht ganz einig wer wann und wo fliegen darf und ob bzw. wie die Prüfung abgelegt werden kann.