Drohnen

EU-Drohnenverordnung – EU-Kompetenznachweis A1/A3 aktuell kostenlos

Zum 01.01.2021 hat sich einiges beim Thema Fliegen mit einer Drohne getan. Ganz ehrlich, ich hab mich jetzt einige Zeit nicht mehr damit beschäftigt und verstehe aktuell selbst nicht mehr viel. Alles, was ich einmal hier geschrieben habe, ist eigentlich hinfällig.

Deswegen versuch ich nochmal das ganze hier für euch und mich zusammenzuschreiben:

Die EU-Richtlinien EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) soll für alle EU-Länder und darüber hinaus auch für die Schweiz, Norwegen und Island einheitliche Regeln bereitstellen und trat am 01.01.2021 in Kraft.

Das sind die Neuerung:

  • Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m
  • Anpassung der Gewichtsgrenzen
  • Registrierung von Drohnenpiloten
  • Einführung zwei unterschiedlicher Drohnenführerscheine (EU-Kompetenznachweise und EU-Fernpiloten-Zeugnis
  • eID für Drohnen

Die EU Drohnenverordnung wird zusätzlich folgendermaßen aufgebaut:

  • Einteilung von Drohnen in Klassen (C0 – C4)
  • Einteilung in Anwendungsszenarien (Open, Specific, Certified)

Wichtig hierbei sind wohl die Punkte Registrierung von Drohnenpiloten und Einführung zwei unterschiedlicher Drohnenführerscheine (EU-Kompetenznachweise und EU-Fernpiloten-Zeugnis).

Registrierungspflicht für alle Piloten: Jeder Drohnen Pilot muss sich online beim Luftfahrt Bundesamt registrieren und erhält eine Registrierungsnummer (e-ID). Diese elektronische ID muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Die Anbringung an der Drohne kann zum Beispiel  über die bekannten Plaketten erfolgen. Ausnahmen gibt es für Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera oder Drohnen unter 250 Gramm, die nach EU Richtlinien (2009/48/EC) als reines Spielzeug zertifiziert sind. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis 30. April 2021.

EU-Kompetenznachweise und EU-Fernpiloten-Zeugnis

Wie bereits erwähnt, werden mit der neuen EU Drohnenverordnung auch zwei neue Drohnenführerscheine eingeführt.

  • EU-Kompetenznachweis („kleiner EU Drohnenführerschein“)
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis („großer EU Drohnenführerschein“)

Beide „Führerscheine“ werden ab dem 01.01.2021 in der jeweils notwendig.

EU-Kompetenznachweis umfasst:

  • Online-Training
  • Online-Test
  • darf beliebig oft wiederholt werden
  • Gültigkeit: 5 Jahre

EU-Fernpiloten-Zeugnis umfasst:

  • EU-Kompetenznachweis ist Voraussetzung
  • Praktisches Selbst-Training erforderlich (eigene schriftliche Bestätigung ausreichend)
  • Theorie-Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle notwendig, meist in Kombination mit einer Schulung
  • Gültigkeit: 5 Jahre
  • kostenpflichtig, da durch externe und zertifizierte Anbieter durchgeführt

Weiter solltet ihr die Einteilung in die neuen Klassen berücksichtigen:

Zukünftig werden alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen entsprechend ihrem Risiko, das etwa anhand von Parametern wie Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen bestimmt wird, in eine von fünf Risikoklassen eingeteilt: C0 bis C4.

Drohnenklasse C0

  • Drohnen unter 250g Startgewicht
  • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0 (alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)

daraus ergibt sich:

  • Pilot muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot Steuerer muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat (oder einen anderen Sensor zum erfassen personenbezogener Daten). Somit ist auch die Anbringung der elektronischen Registrier-ID (e-ID) mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne erforderlich.
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
  • Für diese Drohnenklasse ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis). Details zum EU-Drohnenführerschein siehe hier.

Drohnenklasse C1

  • Drohnen unter 80 Joule Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht

daraus ergibt sich:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis absolviert haben
  • Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen mittels EU-Drohnenkennzeichen.
  • Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Drohnenklasse C2

  • Drohnen unter 4kg Abfluggewicht

daraus ergibt sich:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis absolviert haben
  • Der Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels EU-DrohnenPlakette auf der Drohne anbringen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Drohnenklasse C3 und C4

  • Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
  • alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4 (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

daraus ergibt sich:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis absolviert haben. Aber: Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich
  • Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels EU Drohnen Plakette auf der Drohne anbringen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA
  • Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.

Drohnen-Klassen in der Übersicht

Spezifikation C0 C1 C2 C3 C4

Gewicht

weniger als 250g

weniger als 900g oder 80J Energie

weniger als 4 kg

weniger als 25kg

weniger als 25kg

Max. Geschwindigkeit

19m/s

19m/s

Fernidentifizerung notwendig?

nein

ja

ja

ja

nein

Max. Flughöhe

120 Meter

120 Meter oder einstellbares Höhenlimit

120 Meter oder einstellbares Höhenlimit

120 Meter oder einstellbares Höhenlimit

Geo-Sensibilisierung notwendig?

nein

ja

ja

ja

nein

Zulässige Manöver in der offenen Kategorie

A1

A1

A2, A3

A3

A3

Besonderheiten

„Langsam-Flugmodus“ erforderlich

Abmessung geringer als 3 Meter

keine automatischen Steuerung

Na, alles verstanden? Nein? Dann machen wir es noch ein wenig komplizierter:

Anwendungsszenarien Open (Offen), Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert)

Die drei verschiedenen Drohnenkategorien werden vorrangig durch das im Drohnenbetrieb entstehende Risiko unterschieden und sind wie folgt aufgebaut:

Open – geringes Betriebsrisiko
Keine Genehmigung notwendig – Je nach Risiko gibt es Mindestauflagen, wie etwa das Mitführen eines „Drohnenführerscheins“. Es gilt:

  • maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight).
    Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus mit einer maximalen Entfernung von 50 Metern zum Piloten oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
  • Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG)
  • Es gilt das neue Mindestalter von 16 Jahren.
    Kein Mindestalter gilt nur, wenn das Fluggerät in der Drohnen-Klasse C0 klassifiziert ist und es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt. Oder wenn es sich um eine Eigenbau-Drohne mit einer Startmasse von weniger als 250 Gramm handelt.
  • Registrierungspflicht für alle Piloten: Jeder Drohnen-Pilot muß sich online beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) registrieren und erhält eine Registrierungsnummer (e-ID).
    Diese elektronische ID muß auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
    Ausnahme: Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera (und ohne Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten) oder Drohnen unter 250 Gramm, die nach EU Richtlinien (2009/48/EC) als reines Spielzeug zertifiziert sind.

Specific – erhöhtes Betriebsrisiko
Betreiber des UAS muss eine Risikobewertung durchführen
Genehmigung für den Betrieb (LUC) notwendig

Certified – komplexes Betriebsrisiko
Zulassung und Betrieb des UAS ähnlich aufwändig wie in der bemannten Luftfahrt
Pilot, Betreiber und UAS müssen zertifiziert sein

und um es noch ein wenig komplexer zu machen wurde „Open“ noch einmal unterteilt:

Die Open Kategorie teilt sich dann noch einmal in verschiedene Kategorien A1 bis A3. Je nachdem, in welche Kategorie der Einsatz fällt, muss der Betreiber mehr oder weniger viele Auflagen erfüllen:

  • A1: Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Kein Flug über Menschenansammlungen im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen. Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muß dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.
  • A2: Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (Abstand mindestens 30 Meter. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, kann der Abstand auf bis zu 5 Meter reduziert werden)
  • A3: Flug weit weg von Menschen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
    Die Zuordnung der einzelnen Drohnen-Modelle zu den Unterkategorien A1 bis A3 ergibt sich aus den Drohnen-Klasse (Risikoklasse) der jeweiligen Drohne (siehe unten).

Das Szenario OPEN dürfte daher das sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen wird.

Wo darf man noch mit seiner Drohne fliegen?

Diese Frage kann nicht eindeutig behandelt werden. Diese Vorgaben werden individuell in den einzelnen EU-Ländern geregelt werden. Hierzu soll in jedem EU-Land ein eigenes System mit Flugzonen / Flugverbotszonen geschafften werden. Das System soll regeln, wo genau geflogen werden darf und wo nicht.
Die Erstellung und Einführung dieses Systems wird voraussichtlich nicht vor Mitte / Ende 2021 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten weiterhin die Vorgaben der alten Drohnenverordnung 2017, sofern sie noch nicht in der neuen EU-Drohnenverordnung durch neuere Vorgaben ersetzt wurden. Daher gelten bis zur Einführung des Systems weiterhin die „alten“ Regelungen:

– 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
– 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.
– Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
– weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne und auch von den folgenden Unterkategorien der Kategorie Open.

Na, komplett verwirrt? So geht es mir auch

Allerdings hatte der Artikel einen andern Grund und ich kam wieder von Hölzchen auf Stöckchen:

Es geht um den Erwerb des EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein). Wer diesen für den Betrieb seiner Drohne nun benötigt, kann diesen aktuell kostenlos bei der LBA machen (angeblich weil man sich noch nicht klar ist was das ganze kosten soll).

Ihr bekommt kostenloses Übungsmaterial mit dem man das nötige Wissen für den EU-Kompetenznachweis erlangen kann. In entsprechenden Übungen lässt sich das Wissen dann testen und dann könnt ihr die Prüfung ablegen. Am Ende gibt es dann den Kompetenznachweis A1 und A3 für die Kategorie Open.

Es ist machbar und dauert ca. 30min. Also hat in die Tasten und guten Flug.

Detailtiere Angaben führt die FAQ des Luftfahrt-Bundesamtes sowie eine Übersicht des ADAC zu den neuen Regeln auf.

Torsten Schmitt (Pixelaffe)

Geboren 1976 im schönen Schwetzingen und nicht weggekommen. Ich habe somit den Aufstieg des Internet miterlebt und beruflich auch vorangetrieben. Hier schreibe ich über all die Technologien die mir auf meiner Reise durch das "Neuland" auffallen. Wenn ihr mir was für einen Kaffee oder neue Gadgets zukommen lassen wollt, könnt ihr das gerne über www.paypal.me/pixelaffe tun

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