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KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Das müsst ihr jetzt wissen

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In einer Woche ist es so weit: Am 2. August greifen in der EU neue Transparenzregeln für künstliche Intelligenz. Sie stecken in Artikel 50 der KI-Verordnung und betreffen praktisch jeden, der Chatbots nutzt oder mit KI-generierten Inhalten in Kontakt kommt. Den rechtlichen Rahmen dafür hat die EU erst wenige Tage vor dem Stichtag festgezurrt: Die Änderungsverordnung 2026/1744 wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und tritt bereits am 27. Juli in Kraft.

Vier Pflichten, die ab jetzt gelten

Anbieter müssen ihre Chatbots und Sprachassistenten künftig so gestalten, dass klar erkennbar ist: Hier spricht eine Maschine, kein Mensch. Zusätzlich müssen die Ausgaben generativer KI maschinenlesbar markiert werden – Bilder, Töne, Videos und Texte bekommen also ein technisches Merkmal, das sich auslesen lässt. Wer Deepfakes veröffentlicht, muss das offenlegen, sofern täuschend echte Inhalte mit realen Personen gezeigt werden. Und wer KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse publiziert, muss das ebenfalls kennzeichnen – außer ein Mensch hat den Text vorher geprüft und übernimmt die redaktionelle Verantwortung.

Ein paar Ausnahmen gibt es trotzdem. Reine Standardbearbeitung wie Rechtschreib- und Grammatikkorrektur fällt nicht unter die Markierungspflicht. Auch offensichtlich fantastische Inhalte zählen laut den Leitlinien nicht als Deepfake – die Kommission nennt als Beispiel explizit frei fliegende Menschen.

Wir werden weiterhin Artikel bei denen ein KI beteiligt war entsprchend Kennzeichnen, Mehr zu unserem KI Einsatz könnt ihr hier lesen.

Warum ihr trotzdem kaum Labels sehen werdet

Wichtig zu verstehen: Maschinenlesbar bedeutet nicht sichtbar. Die Vorgabe zielt auf Wasserzeichen und Metadaten ab, die sich mit entsprechenden Prüfwerkzeugen auslesen lassen, nicht auf ein Symbol, das euch direkt ins Auge springt. Hinzu kommt eine großzügige Übergangsfrist: Generative Systeme, die schon vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische Markierung vier Monate länger Zeit, bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft praktisch jeden Dienst, den ihr heute bereits nutzt – ChatGPT, Gemini und Co. eingeschlossen.

Ein sichtbares Label gibt es dennoch, allerdings freiwillig. Die EU-Kommission stellt drei Symbole zur Verfügung: eines für Inhalte, an denen KI beteiligt war, eines für vollständig KI-generierte Inhalte und eines für teilweise veränderte Inhalte. Diese Symbole sind Teil eines freiwilligen Verhaltenskodex – wer sie nutzt, ist dadurch aber nicht automatisch rechtskonform. Die eigentliche Pflicht aus Artikel 50 bleibt davon unberührt.

Wer kontrolliert – und was Verstöße kosten

In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle der zentralen Marktüberwachungsbehörde, das entsprechende Durchführungsgesetz hat am 10. Juli den Bundesrat passiert. Bei der Behörde entsteht eine Anlaufstelle für Beschwerden über mögliche Verstöße. Wer sich nicht an die Transparenzpflichten hält, riskiert Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Zwei weitere Verbote treten erst später in Kraft. Ab dem 2. Dezember 2026 dürfen KI-Systeme, die nicht einvernehmlich entstandene intime Aufnahmen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen, in der EU nicht mehr angeboten werden – hier drohen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes. Die strengeren Auflagen für Hochrisiko-KI-Systeme hat die EU dagegen weiter nach hinten verschoben, auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028.

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Torsten Schmitt (Pixelaffe)

Geboren 1976 im schönen Schwetzingen und nicht weggekommen. Ich habe somit den Aufstieg des Internet miterlebt und beruflich auch vorangetrieben. Hier schreibe ich über all die Technologien die mir auf meiner Reise durch das "Neuland" auffallen. Wenn ihr mir was für einen Kaffee oder neue Gadgets zukommen lassen wollt, könnt ihr das gerne über www.paypal.me/pixelaffe tun

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