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Der Streit um die KI-Klauseln von Netflix erreicht die nächste Stufe. Der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) hat nach eigenen Angaben Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Parallel unterstützt der Verband Datenschutzbeschwerden mehrerer Synchronsprecher:innen bei der Berliner Datenschutzaufsicht.
Im Kern geht es um sogenannte Assignment of Rights Agreements (AOR), die Netflix seit Anfang 2026 deutschsprachigen Synchronschaffenden vorlegt. Darin werden dem Streamingdienst weitreichende Rechte an Sprachaufnahmen eingeräumt – einschließlich einer möglichen Nutzung für das Training von KI-Systemen. Der VDS kritisiert dabei vor allem, dass Sprecher:innen die Vereinbarung faktisch nicht ablehnen könnten, ohne entsprechende Netflix-Aufträge zu verlieren. Bereits im Februar hatte der Verband ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das mehrere Klauseln der AOR-Vereinbarung für rechtlich problematisch hält.
Bundeskartellamt soll mögliche Marktmacht prüfen
Mit der Beschwerde beim Bundeskartellamt will der VDS nun klären lassen, ob Netflix seine Marktstellung gegenüber selbständigen Sprecher:innen unangemessen ausnutzt. Nach Darstellung des Verbandes fühlen sich einige Sprecher:innen wirtschaftlich dazu gedrängt, den Verträgen einschließlich der KI-Regelungen zuzustimmen. Gleichzeitig bestehe die Sorge, mit dem eigenen Sprachmaterial Systeme mitzutrainieren, die langfristig Teile der bisherigen Synchronarbeit automatisieren könnten.
Ob darin tatsächlich ein Missbrauch von Marktmacht liegt, ist bislang nicht entschieden. Die Einreichung einer Beschwerde bedeutet zunächst lediglich, dass der Sachverhalt einer Behörde vorgelegt wurde. Eine Entscheidung oder Sanktion des Bundeskartellamts gibt es bislang nicht.
Auch Datenschutz der Sprachaufnahmen im Fokus
Parallel dazu unterstützt der VDS mehrere Datenschutzbeschwerden. Zu den beteiligten Sprechern zählt Matti Klemm, der unter anderem als deutsche Stimme von Jason Momoa bekannt ist.
Dabei geht es unter anderem um die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage Sprachaufnahmen für KI-Training verarbeitet werden dürfen und ob eine entsprechende Einwilligung tatsächlich freiwillig ist, wenn sie gleichzeitig Voraussetzung für weitere Aufträge sein sollte. Der VDS hatte bereits im April angekündigt, eine solche Datenschutzbeschwerde vorzubereiten. Damals erklärte der Verband, die bisherigen Regelungen böten aus seiner Sicht keinen ausreichenden Schutz für Sprecher:innen.
Die Berliner Datenschutzbehörde beschäftigt sich grundsätzlich intensiv mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Training von KI-Systemen. In ihrem Jahresbericht 2025 verweist sie unter anderem auf die Bedeutung klarer Rechtsgrundlagen und transparenter Verfahren bei KI-Training. Eine öffentliche Entscheidung speziell zum aktuellen Netflix-Fall liegt derzeit jedoch nicht vor.
Streit schwelt bereits seit Monaten
Die Auseinandersetzung zwischen Netflix und Teilen der deutschen Synchronbranche läuft mittlerweile seit Monaten. Der VDS kritisiert insbesondere die Reichweite der Rechteübertragung und die Freiwilligkeit der Einwilligung. Gleichzeitig ist die Lage innerhalb der Branche nicht völlig einheitlich. Einige Sprecher:innen haben die neuen Vereinbarungen unterschrieben und arbeiten weiterhin für Netflix, während andere die Unterzeichnung ablehnen. Netflix hat sich zu den jetzt vom VDS angekündigten Beschwerden bislang nicht öffentlich in einer Weise geäußert, die eine abschließende Bewertung der Vorwürfe ermöglichen würde.
Die nächsten Schritte liegen damit zunächst bei den zuständigen Behörden. Spannend wird vor allem, ob sie die Kombination aus Auftragsvergabe, Rechteeinräumung und KI-Training tatsächlich als kartell- oder datenschutzrechtlich problematisch einstufen.
