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Der Patentstreit zwischen InterDigital und Disney geht weiter – und könnte erneut Auswirkungen auf Disney+ haben. InterDigital geht nun auch gegen den VP9-Codec vor, auf den Disney nach vorherigen Niederlagen rund um HEVC ausgewichen ist.
InterDigital hat zwei weitere Verfahren beim Einheitlichen Patentgericht (UPC) angestoßen. Besonders interessant ist ein Antrag auf einstweilige Verfügung bei der Lokalkammer Mannheim. Dabei geht es um das europäische Patent EP 2 465 265 und dessen mögliche Verletzung durch VP9. Das Patent ist kein unbekanntes Terrain. Die Mannheimer UPC-Kammer hatte bereits im Juni 2026 entschieden, dass Disney es bei der Nutzung von HEVC verletzt. Dabei wurde eine Unterlassungsverfügung verhängt, die elf EU-Staaten umfasst.
Nach HEVC ist jetzt VP9 dran
Nachdem die Nutzung bestimmter HEVC-Techniken eingeschränkt wurde, setzte Disney unter anderem auf VP9, um wieder Inhalte in 4K anbieten zu können. InterDigital argumentiert nun, dass auch dieser Codec geschützte Technologien des Unternehmens verwendet. Ob das tatsächlich der Fall ist, muss das neue Verfahren erst klären.
Parallel läuft ein weiteres Verfahren bei der UPC-Lokalkammer Düsseldorf. Dort geht es um das Patent EP 2 605 473 und Technik im Zusammenhang mit der „Up Next“-Funktion von Disney+, über die nach einer Episode direkt die nächste Folge angeboten wird.
Für Abonnenten ist der Streit vor allem deshalb interessant, weil Änderungen an den verwendeten Codecs beeinflussen können, welche Qualitätsstufen Disney+ ausliefern kann. Sollte InterDigital auch gegen die VP9-Nutzung erfolgreich sein, müsste Disney möglicherweise erneut technische Änderungen vornehmen. Ob das tatsächlich wieder Einschränkungen bei 4K-Streaming bedeutet, ist derzeit offen.
Der Patentstreit entwickelt sich damit langsam zum technischen Katz-und-Maus-Spiel: Disney wechselt die Technik, InterDigital zieht mit der nächsten Klage hinterher.
