Seit dem 21. Dezember müssen Drohnen in den USA registriert werden
Kurz vor Weihnachten hat die FAA (US-Luftfahrtbehörde) nun die Vorschrift erlassen, dass alle Drohnen ab dem 21. Dezember registriert werden müssen. Diese Regelung betrifft zunächst nur Hobbypiloten, für gewerbliche Piloten wird noch an einer entsprechenden Regelung gearbeitet.
Am 21. Dezember wird hierfür eine eine Webseite der Luftfahrtbehörde online gehen, über die alle Drohnenbesitzer ihre Fluggeräte registrieren müssen. Dies basiert auf eine neue Vorschrift zur Nutzung von UATs. Jede Drohne die mehr als 250gr. (inkl. Akku) wiegt ist davon betroffen – das dürften somit ca. 98% aller auf dem Markt erhältlichen sein.
Alle „Bestandsflieger“, die schon länger eine Drohne besitzen bekommen eine Frist bis zum 19. Februar 2016 und müssen auch spätestens gegen eine Gebühr von 5 Dollar registriert werden. Angehende Piloten, die erst zu Weihnachten eine Drohne bekommen, sind sogar verpflichtet diese noch VOR dem ersten Flug zu registrieren, so erhofft man sich diese für die Flugregeln zu sensibilisieren. Als besonderen Anreiz bietet die FAA eine Erstattung der Gebühr für alle die sich bis zum 20. Januar registrieren.
Mit der Anmeldung erhält jede Drohne eine Identifikationsnummer, die an der Drohne angebracht werden muss. Diese Nummer kann aber auch übertragen werden, bzw. ist auch für mehrere Drohnen gültig, sie gilt 3 Jahre und muss dann erneuert werden.
Der Hintergrund dieser neuen Regelung ist, dass viele Hobbypiloten gar nicht die Regelungen kennen, sondern einfach so los fliegen. In den USA dürfen Drohnen ohne spezielle Genehmigung nicht über 120 Meter Höhe steigen (400 Fuß) und nicht in einem Umkreis von acht Kilometer (5 Meilen) eines Flughafens geflogen werden.
In Deutschland soll so etwas auch geplant sein, dass Bundesverkehrsministerium prüft aktuell Einführung eines „Führerscheines“ für gewerbliche Drohnen-Besitzer.
Ich bin gespannt wann bei uns in Deutschland das Gesetz rauskommt.
Ist nur eine Frage der Zeit.