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Die Polizei in Sachsen hat bei einer Hausdurchsuchung in Zwickau, vier zum Teil mit einem 3D-Drucker hergestellte Schusswaffen gefunden. Diese wurden dem Anschein nach von einem 75-jährigen Sportschützen hergestellt. Zusätzlich fanden die Beamten noch zahlreiche weitere selbst hergestellte Teile für Schusswaffen, wie zum Beispiel Schalldämpfer.
Der Mann war als Sportschütze legal im Besitz von vier Lang- und drei Kurzwaffen. Zudem hatte er eine Erlaubnis, um Munition selbstständig erneut zu laden. Man fand bei dem Tatverdächtigen jedoch fünf illegale Waffen, von denen er vier selbst hergestellt hatte. Weiterhin besteht der dringende Verdacht gegen ihn, dass er Schalldämpfer und weitere Waffenteile produzierte. Zu den bei dem Zwickauer aufgefundenen Waffenteilen zählen unter anderem 34 Waffenläufe, diverse Griffstücke, Verschlüsse sowie mehrere tausend Schuss Munition.

Der Verdächtige geriet aufgrund internationaler Ermittlungen zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels ins Visier der sächsischen Polizisten. Er hatte in Österreich verbotene Waffenteile bestellt, woraufhin die Polizei seine Wohnung durchsuchte.
Waffen aus dem 3D-Drucker – kein Kavaliersdelikt
Der Besitz/Produktion von Waffen aus dem 3D-Drucker ist kein Kavaliersdelikt. Waffen aus dem 3D-Drucker können ohne Weiteres auch töten.
Dem Mann droht nun eine Ermittlung wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz.
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