Die Änderung die wohl die größte Auswirkung hat, ist dabei wohl, dass Die mobility+ Ladetarife zukünftig für Unternehmen ausdrücklich nicht mehr zur Verfügung stehen. Für gewerbliche Abnehmer soll es zukünftig eine eigene Tarifstruktur geben, genauere Informationen gibt es hierzu allerdings noch nicht. Explizit von der Nutzung des aktuellen Tarifs ausgeschlossen sind ab dann Taxi-. Kurier- und Lieferdienste sowie alle anderen gewerblich genutzten Fahrzeuge.
Die Nutzung der EnBW mobility+ Privatkundentarife bleibt zukünftig Verbrauchern vorbehalten. Bei Einführung von Tarifen für Unternehmer, die ihr Elektrofahrzeug für ihre gewerbliche Tätigkeit nutzen wollen, werden wir die entsprechenden Kunden rechtzeitig über den neuen Tarif informieren.
Auch Privatkunden müssen sich zukünftig unter bestimmten Bedingungen einschränken, so können „Viellader“, die an zwei von drei aufeinanderfolgenden Monaten mehr als 800 kWh laden, klaut der neuen AGB gekündigt werden. Diese Kündigung wird wohl nur sehr wenige Privatkunden betreffen, denn selbst bei einem Verbrauch von 20 kWh auf 100 km müsste man dazu 4000 km im Monat fahren, was schon eine beachtliche Strecke ist.
Eine weitere Änderung ist, dass Preisanpassungen des Tarifs nun schneller durchgeführt werden können, die EnBW kann nun Ladetarife mit einer Frist von einem Monat anpassen. Wird der Tarif angepasst, wird der alte Vertrag automatisch gekündigt und ein neuer Vertrag wird zu neuen Konditionen angeboten. Lädt man anschließend wieder mit dem Angebot, so gelten die neuen Angebote.
Wir haben das generelle Vorgehen im Falle einer Preisanpassung neu definiert. Sie erhalten künftig die Information darüber mindestens einen Monat vorher. Dies führt zur Beendigung des bisherigen Vertrages. Die EnBW mobility+ Services werden Ihnen nach der Preisanpassung weiterhin angeboten, jedoch nicht mehr zu dem alten Preis. Laden Sie dann erneut, gelten ohne explizite Zustimmung die neuen Preise.
Diese Änderungen der AGB treten zum 1. Januar 2021 für Neukunden und zum 1. Februar für Bestandskunden ein. Wenn man nach dem 1. Januar 2020 das erste Mal lädt, gelten die AGB als akzeptiert, mehr muss der Kunde in diesem Fall nicht machen.