Gerade erhielt ich folgende Information über eine temp. Flugverbotszone während des Oktoberfest 2018 in München. Die Polizei München bittet diese Information zu beachten.
Die Deutsche Flugsicherung DFS hat in ihrer Bekanntmachung AIP SUP VFR 25/18 und IFR 26/18 erlassen, dass in der Zeit von Samstag, 22.09.2018, bis Sonntag, 07.10.2018, täglich von 08.00 Uhr bis 01.30 Uhr des Folgetages (Ortszeit – MEZ), ein Flugbeschränkungsgebiet über München besteht.
Betroffen ist die Münchner Innenstadt in einem Radius von 5,5 km (3 NM) um den Sendlinger Tor Platz. (siehe Bild, innerer durchgehender Kreis) Insbesondere sind in der Bekanntmachung Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) beschrieben. Die Münchner Polizei möchte in diesem Zusammenhang dringend darauf hinweisen, diese Flugbeschränkung während des Oktoberfestes 2018 zu beachten.
Das Verbot gilt sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Allgemein bestehende Genehmigungen haben keine Gültigkeit. Bei Verstößen, auch fahrlässig, kommt es zu erheblichen Sanktionen gemäß § 62 LuftVG:
„Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“