eMobility

E-Scooter – jetzt auch in Deutschland legal

Gestern war es dann soweit, nachdem Verordnung für E-Scooter im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, kann man E-Scooter nun auch legal in Deutschland fahren, dies war bisher nur auf Privatgeländen möglich.

Es gibt jedoch ein paar Einschränkungen die ihr unbedingt beachten solltet: Der Motor des E-Rollers darf maximal 500 KW stark sein und und nicht schneller als 20 km/h fahren. Wobei E-Scooter eigentlich nur ein Überbegriff für eine ganze Sammlung an Fahrzeugen ist, dazu zählen u.a. elektrische Tretroller, E-Scooter, Segways, aber auch Hoverboards und E-Skateboards. Diese werden unter dem Oberbegriff „Elektrokleinstfahrzeuge“ zusammengefasst. Die Regelung gilt allerdings lediglich für Fahrzeuge die eine Lenk- oder Haltestange haben, E-Skateboards und Hoverboards sind somit weiterhin nur auf Privatgeländen zulässig.

Zusätzlich braucht euer Roller eine Art Zulassung für Deutschland, diese müsst ihr nicht selbst beantragen, sondern werden ähnlich dem bereits bekannten CE Kennzeichen an die Hersteller vergeben. Um dann aber endgültig damit in den Straßenverkehr zu dürfen müsst ihr euch noch eine Versicherung anschaffen – Dann bekommt ihr eine Klebeplakette die an eurem Roller befestigt werden muss. Eine Helmpflicht gibt es nicht, es ist aber auf jeden Fall zu empfehlen einen Helm zu tragen, wenn euch euer Leben lieb ist. Dann kann`s losgehen…..

Okay nicht ganz, ihr müsst mindesten 14 Jahre alt sein um dann wirklich damit auf die Straße zu dürfen und wenn ich sage, meine ich auch Straße, denn die Fahrt auf dem Gehweg ist verboten. Ihr dürft mit eurem E-Scooter auf den Radweg (wenn einer vorhanden ist), ansonsten müsst ihr auf die Straße (sic!).

Das ganze sieht dann jetzt so aus:

Regeln für e-Roller

Was passiert mit den E-Rollern die bereits vor der Verordnung gekauft wurden?

Das BMVI schreibt dazu folgendes:

Nach Inkrafttreten der Verordnung können die Hersteller für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen.

Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, können durch den Hersteller nachgerüstet werden, damit diese den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen.

Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber nicht vom Hersteller mit einer nachträglichen Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen werden, können auch vom jeweiligen Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gebracht werden, sofern die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllt werden.

heisst, der Hersteller kann für E-Roller die bereits im Umlauf sind nachträglich eine ABE anfordern, tut ihr das nicht könnt ihr euch um eine Einzelabnahme bemühen…..Es muss also nicht zwingend sein, dass euer Xiaomi Scooter oder was ihr bereits im Keller stehen habt nun E-Schrott ist, fragt mal beim Hersteller nach.

Wie schauts aus, wollt ihr euch einen E-Roller zulegen oder habt ihr sogar schon einen?

Torsten Schmitt (Pixelaffe)

Geboren 1976 im schönen Schwetzingen und nicht weggekommen. Ich habe somit den Aufstieg des Internet miterlebt und beruflich auch vorangetrieben. Hier schreibe ich über all die Technologien die mir auf meiner Reise durch das "Neuland" auffallen. Wenn ihr mir was für einen Kaffee oder neue Gadgets zukommen lassen wollt, könnt ihr das gerne über www.paypal.me/pixelaffe tun

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