Auch in diesem Jahr hat mich wieder eine Mail der Polizei München erreicht, in der ich gebeten wurde euch auf das Flugverbot während des Oktoberfestes hinzuweisen. Genauer heißt es darin:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner Bekanntmachung LF17/6163.2/6 vom 09. Juli 2019 erlassen, dass in der Zeit von Samstag, 21.09.2019, bis Sonntag, 06.10.2019, täglich von 08.00 Uhr bis 01.30 Uhr des Folgetages (Ortszeit – MEZ), ein Flugbeschränkungsgebiet über München besteht. Betroffen ist die Münchner Innenstadt in einem Radius von 5,5 km (3 NM) um den Sendlinger Tor Platz.

Zudem erwähnt man noch einmal explizit, dass dieses Flugverbot auch für Drohnen gilt, gemäß § 62 LuftVG.
„Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“
TL;DR
NIX FLIEGEN WÄHREND ANDERE AUF DER WIESN SAUFEN! DANKE!
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