
Aktuell können Förderungen die speziell für Elektroautos gelten nicht kombiniert werden, so kann zum aktuell erhöhten Umweltbonus keine andere Förderung beantragt werden. Dies soll sich laut Gesetzgeber allerdings zum 16. November ändern. Dann soll es möglich sein nicht nur den Umweltbonus zu beantragen, sondern gleichzeitig auch andere staatliche Förderungen zu bekommen. Ab diesem Datum gilt die überarbeitete Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
Antragsteller können somit weitere öffentliche Förderung beantragen, wenn dieser Mittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Solche Vereinbarungen gebe es bereits mit dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium. Daher kann der Umweltbonus ab dem 16. November mit den dortigen Förderprogrammen für Elektroautos kombiniert werden.
Beispiele hierfür sind z.B. Förderungen die vom Bundesland oder anderen Institutionen gewährt werden. In Baden-Württemberg, gibt es hier z.B. den BW-e-Gutschein in Höhe von 1000 Euro der zur Förderung der Unterhalts- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Ihre Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem beantragt werden kann.
Unsere Artikel gezielt bei Google anzeigen lassen
Wenn ihr bei Google nach Informationen sucht, werden bestimmte Nachrichten in der sogenannten Schlagzeilen-Box angezeigt. Welche das sind, könnt ihr jetzt direkt mitbestimmen.
Wenn ihr techkrams.de als bevorzugte Quelle hinterlegen, bekommt ihr unsere Inhalte auch öfter ausgespielt. Wie das genau geht, erklären wir hier.
→ Hier können techkrams.de direkt als eure bevorzugte Quelle einstellen.
In diesem Artikel können Partnerlinks enthalten sein. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.






