Ein Drohnen Flugschein wird kommen
Durch die immer erschwinglicheren Drohnen wird es wohl auch langsam Zeit eine Regelung zu finden wie die Quad-, Hexa-, Octacopter Piloten zu verhalten haben. Die Zeiten des „wilden“ herumfliegens sind wohl vorbei und Liebhaber der Drohnen müssen sich wohl auf ein paar (ev. schmerzhafte) Änderungen bereits machen.
So hat das Bundesministerium für Verker und Digitale Infrastruktur jetzt bekanntgegeben, dass es demnächt einschneidende Änderungen in diesem Bereich geben wird. Die Begrünsung lautet wie folgt:
Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.
Auspacken und losfliegen wird dann wohl etwas schwieriger, besonders für Copzerpiloten die ihre Drohne gewerblich einsetzen möchten.
Der gewerbliche Drohneneinsatz soll neu geregelt werden:
- Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
- Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird. Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.
- Für gewerbliche Nutzer von Drohnen wird es künftig einen Führerschein geben. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.
Der hier erwähnte Drohnen Führerschein soll belegen, dass der Pilot geschult ist um Risiken und Gefahren zu vermeiden, entsprechende Seminare werden wohl dann nötig sein. Auch könnte die Aufstiegsgenehmigung mit dem Vorhandensein eines entsprechenden Drohnen Flugscheins verknüpft werden.
Aber nicht nur der gewerbliche Einsatz, sondern auch der private Nutzen soll neu geregelt werden:
- Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt.
- Private Drohnen-Flüge werden verboten in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien.
Nicht wirklich überraschend was hier vorgeschlagen wird, da einige dieser Flugverbotszonen bereits heute existieren und auch bereits aktiv über Software blockiert werden (z.B. bei DJI).
Auch wird es zukünftig eine Kennzeichnungspflicht für alle Copter mit einem Gewicht über 0,5 kg geben um bei einem Unfall schneller den Halter feststellen zu können. Das Kennzeichen für Drohnen wird also kommen.
Wie das alles von Herstellern aufgenommen wird ist aktuell noch fraglich, Ideen die einen Verkauf nur an Personen die die nötigen Papiere vorweisen können, wäre denkbar, aber wie es mit Privatverkäufen aussieht ist auch hier wieder fraglich. Ebenfalls wäre es wohl ein ziemliches No-Go für die Hersteller wenn es zu ihren Aufgaben gehört die Einhaltung der neuen Regeln zu überwachen.
Es gibt wohl noch viele offene Fragen für die Neuregelung des Drohnenverkehrs, sei es die Frage wie man den „Führerschein“ erhält oder eob ein Kennzeichen an die Drohne angebracht werden muss und wie und welche Stelle diese Informationen verwaltet.
Bis dahin kann ich nur sagen – schaltet bei der Verwendung einer Drohne euer Hirn ein, niemand soll verletzt werden.