Förderungen für Elektroautos demnächst auch kombinierbar
Aktuell können Förderungen die speziell für Elektroautos gelten nicht kombiniert werden, so kann zum aktuell erhöhten Umweltbonus keine andere Förderung beantragt werden. Dies soll sich laut Gesetzgeber allerdings zum 16. November ändern. Dann soll es möglich sein nicht nur den Umweltbonus zu beantragen, sondern gleichzeitig auch andere staatliche Förderungen zu bekommen. Ab diesem Datum gilt die überarbeitete Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
Antragsteller können somit weitere öffentliche Förderung beantragen, wenn dieser Mittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Solche Vereinbarungen gebe es bereits mit dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium. Daher kann der Umweltbonus ab dem 16. November mit den dortigen Förderprogrammen für Elektroautos kombiniert werden.
Beispiele hierfür sind z.B. Förderungen die vom Bundesland oder anderen Institutionen gewährt werden. In Baden-Württemberg, gibt es hier z.B. den BW-e-Gutschein in Höhe von 1000 Euro der zur Förderung der Unterhalts- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Ihre Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem beantragt werden kann.