Drohnen

Gutschein für einen kostenlosen Onlinekurs beim TÜV Nord

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Beim TÜV Nord erhaltet ihr einen Gutschein mit dem ihr einen kostenlosen Kurs machen könnt, der euch die Regelungen des Drohnenflugs näher bringt.

Dafür müsst ihr euch lediglich bis zum 25. Juli 2017 anmelden, wer zu spät kommt zahlt dann 46,41€

Nach der Registrierung es eine Weile bis der Gutschein per Mail zugeschickt wird. Am Ende des Kurses gibt es eine Teilnahmebestätigung als PDF. Zusätzlich erhaltet ihr einen Adressaufkleber für eure Drohne erhält.

Seit dem 7. April 2017 ist die neue Drohnen-Verordnung des Luftfahrt-Bundesamtes in Kraft. Bis zum 1. Oktober 2017 muss diese Verordnung umgesetzt werden. Das bedeutet, die meisten Steuerer von Drohnen müssen bis dahin besondere Kenntnisse erwerben und diese nachweisen, um Ihren Quadcopter, Hexacopter oder Tricopter weiterhin rechtssicher steuern zu können.

Der neue Onlinekurs von TÜV NORD informiert Sie über die neuen Bestimmungen. Nach dem Kurs wissen Sie, wie eine Drohne und deren Systeme funktionieren und gesteuert werden. Wo und wie Sie fliegen dürfen. Und wie Sie sich in besonderen Situationen verhalten müssen.

Bei der TÜV NORD Online Akademie können Sie sich jetzt bequem online darüber informieren, welche Regeln und Pflichten für Sie mit Ihrer Drohne gelten. Sie erhalten die vorgeschriebene Plakette für Ihre Drohne und sind dann bestens auf die neuen Vorgaben vorbereitet.

Piloten die sich bis zum 25. Juli 2017 anmelden, bekommen den neuen TÜV NORD Online Kurs kostenlos.

Ob der Kurs dann jedoch für einen Kenntnisnachweis auch anerkannt wird, wenn es um eine für Copter über 2kg geht, erkennt man aus dem Angebot nicht.

Laut LBA gibt es aktuell nur zwei Institutionen die ein solches Zerifikat ausstellen können das zum Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 3 LuftVO, der in ganz berechtigt ist.

Hier noch ein paar Infos zum Kurs für den Kenntnisnachweis

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Welche Dokumente bekomme ich?

  • Nach der Anmeldung und Bestätigung erhalten Sie im Vorfeld unser Schulungshandbuch, welches bis zum Prüfungstag durchgearbeitet sein sollte.
  • Nach erfolgreich bestandener Prüfung zum „Drohnenführerschein“ erhalten Sie Ihren persönlichen Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 3 LuftVO, der in ganz Deutschland gültig ist.

Hinweis: Der Kenntnisnachweis dient zur Vorlage beim Betrieb von UAS ab 2kg-Abfluggewicht, zur Vorlage bei Landesluftfahrtbehörden für die Erlangung einer Sonder- oder Allgemeinerlaubnis, als Bedingung für eine Allgemeinverfügung, zum Aufstieg von UAS ab 5kg-Abfluggewicht oder als betrieblicher Nachweis.

Für die Durchführung der Prüfung benötigen wir an dem Tag zwingend folgende Unterlagen von allen Teilnehmern:

  • ein gültiges Identitätsdokument und eine Kopie davon
  • ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, sofern Sie sich erstmalig um eine Bescheinigung / Kenntnisnachweis bewerben (zu beziehen beim Ordnungsamt / Behörde, Bearbeitungszeit bis 3 Wochen, ggf. kürzer)
  • eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren (Vorlage wird Ihnen per PDF zugesandt)
  • bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Vorlage wird Ihnen per PDF zugesandt)

Wer sich vorab noch informieren möchte, kann sich einmal meine FAQ anschauen.

Hinweis von @wagener_bjoern // via MyDealz

 

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Torsten Schmitt (Pixelaffe)

Geboren 1976 im schönen Schwetzingen und nicht weggekommen. Ich habe somit den Aufstieg des Internet miterlebt und beruflich auch vorangetrieben. Hier schreibe ich über all die Technologien die mir auf meiner Reise durch das "Neuland" auffallen. Wenn ihr mir was für einen Kaffee oder neue Gadgets zukommen lassen wollt, könnt ihr das gerne über www.paypal.me/pixelaffe tun

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